AGB

Mietbedingungen
Mindestalter
Der Fahrer muss mindestens 21 Jahre alt sein. Für die Anmietung von Motorrädern ist das Mindestalter 17 Jahre.
Führerschein
Ein gültiger Führerschein wird verlangt ,der mindestens ein Jahr vor der Vermietung ausgestellt wurde.
Verkehrsstrafen
Alle anfallenden Kosten in Zusammenhang mit Bußgeldern, Strafen, Unfällen und sonstigen Verstößen gegen die griechische Straßenverkehrsordnung oder im Falle der Inanspruchnahme eines Abschleppdienstes werden von ACHILLES KRETA dem Kunden in Rechnung gestellt.
Tanken
Sämtliche Kraftstoffkosten sind durch den Kunden zu tragen.
Mietdauer
Die Mindestmietdauer beträgr 24 Stunden.

Teilnahme an Motorradtouren
Der Teilnehmer muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein. Das Motorrad, mit dem er an der Veranstaltung teilnimmt, muss für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und in einem guten technischen und fahrsicheren Zustand sein. Es gelten die gesetzlichen Regelungen in Griechenland. Jeder Teilnehmer ist für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung selbst verantwortlich und ist verpflichtet, seine Fahrweise seiner eigenen Sicherheit und der Sicherheit der anderen Teilnehmer anzupassen. Jeder Teilnehmer ist verantwortlich, entsprechende Schutzkleidung zu tragen. Jegliche Art der Aufzeichnung der Strecken ist untersagt.

Haftung
Die erhöhten Risiken des Motorradfahrens sind den Teilnehmern bekannt. Er fährt auf eigenes Risiko, auch wenn er dem Tourguide folgt. Es besteht seitens des Veranstalters keine Versicherung des Teilnehmers. Der Teilnehmer verzichtet gegenüber dem Veranstalter, sowie allen von ihm mit der Durchführung der Tour beauftragten Personen, auf jegliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit einem schädigendem Ereignis während der gebuchten Tour entsteht. Dieser Verzicht gilt auch für Angehörige und unterhaltsberechtigte Personen des Teilnehmers.

Weisungsbefugnis / Haftbarkeit des Teilnehmers
Die Tourguides oder andere Beauftragte des Veranstalters haben gegenüber den Teilnehmern absolute Weisungsbefugnis bezüglich der Tourdurchführung. Verstößt der Teilnehmer gegen Schutzvorschriften, Teilnahmebedingungen oder tourbezogene Anweisungen des Tourguides, so hat der Tourguide bzw. Vertreter des Reiseveranstalters das Recht, den Teilnehmer nach einer Ermahnung, ohne Erstattung des Reisepreises (auch nicht anteilig) vom Rest der Reise auszuschließen. Des Weiteren kann der Teilnehmer für einen eventuell entstandenen Schaden vom Veranstalter haftbar gemacht werden.

Absage durch den Veranstalter
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Reise auch nach der gültigen, schriftlichen Reisebestätigung bis spätestens 7 Tage vor geplantem Reisebeginn abzusagen, wenn:
Nicht die notwendige Mindesteilnehmerzahl von 4 Personen erreicht wird. In diesen Fällen erhalten die Kunden den vollständigen Reisepreis erstattet, oder können alternativ kostenlos auf einen anderen Termin umbuchen.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Reise auch weniger als 7 Tage vor geplantem Reisebeginn oder nach Reisebeginn abzusagen, wenn:
Der Tourguide wegen Erkrankung oder Verletzung ausfällt und kein adäquater Ersatz gestellt werden kann.
Die geplanten Strecken nicht ohne akute Gefahr für Leib und Leben befahrbar sind und keine Ausweichstrecke benutzt werden kann.
Wenn Gründe vorliegen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt).

In diesen Fällen erhalten die Kunden den vollständigen, bzw. bei Abbruch den anteiligen Reisepreis erstattet.

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GR +30-693-4757439

D +49-157-30638903

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